Zum Textbeginn springen . Zur Navigation springen .

Fahrverbote (nicht nur) für SUV’s: Der §1 der StVO und Völkerrecht zum 4.11.2016

Im letzten (Gast-)Blogeintrag hatte ich über den VDW/ASPO Workshop zum Thema Peak-Oil in Berlin berichtet. Dabei bin ich aber auf ein Bonmot des Vortrag von Herr Dr. Görres nicht eingegangen, welches ich wirklich kongenial fand!

Herr Görres sagte sinngemäß, das SUV's (also diese großen Autos für die Wildnis und Schlammpisten - mit denen heute Kinder im Großstadt-Dschungel zur Kita kutschiert werden oder insb. Männer Ihr Ego vergrößern) schon nach §1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten sein müssten. Der §1 der StVO, insbesondere Absatz 2 sagt aus:

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (Anm.: Unterstreichungen vom Autor).

Ich spinne das Thema nun mal aus :-) - Ein Gastbeitrag von H.C. Fricke (limitstogrowth.de)

(mehr …)