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Schweizer Bundesamt für Energie legt Risikobewertung für die Erdgasversorgung der Schweiz vor, Öl medial kein Thema

Das Schweizer Bundesamt für Energie, welches dem Ministerium für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation untersteht, hat eine Risikobewertung für die Erdgasversorgung der Schweiz vorlegt. Das 32seitige Papier soll dazu dienen, die Schweiz näher an die "Gas-Koordinierungs-Gruppe" der EU heranzuführen. Dieses Gremium wurde von der EU in Folge der russisch-ukrainischen Gaskrise von 2009 eingesetzt.

Allerdings läßt ein Papier zu diesem Thema in diesen Zeiten mehr erwarten, als es letztlich liefert. Das Papier untersucht genaugenommen nur, "ob die Gasinfrastruktur technisch in der Lage ist, die gesamte Gasnachfrage in einem berechneten Gebiet bei Ausfall der größten einzelnen Gasinfrastruktur während eines Tages mit außergewöhnlich hoher Gasnachfrage [..] zu decken". Diese Anforderung an das Versorgungsnetz, solch einen Störfall auszuhalten, wird durch eine EU-Verordnung Nr. 994/2010 formuliert - und da die Schweiz sich stärker in die Aktivitäten der EU zur sicheren Gasversorgung einbringen will, testet die vorliegende Studie das Erfüllen dieser Verordnung. Den genannten "Ausfall der größten einzelnen Gasinfrastruktur" hält die Schweizer Gasversorgung laut Risikobewertung aus.

Das Papier thematisiert auch weitergehende Störszenarien. Ein Ausfall des größten Gaseinspeisepunktes Wallbach wäre laut der Untersuchung handhabbar, genau wie es die Unterbrechung einer Transitgasleitung von Juni bis Dezember 2010 war. Der kurze Abschnitt zur Ukraine-Russland-Gaskrise von 2009 hält lapidar fest, dass es damals keine Versorgungsprobleme gab, weil Gasleitungen durch Weißrussland und Polen verstärkt genutzt und zusätzliche Lieferungen aus Norwegen, den Niederlanden und als LNG erfolgten.

Das Umweltamt bat diverse Institutionen um Beurteilung der Risikobewertung. Von economiesuisse wurde angeregt, die aktuelle Ukraine-Krise im Papier zu berücksichtigen. Die Autoren der Studie lehnten dies jedoch mit dem Zweck des Papiers, nämlich der EU-Verordnung zu genügen, ab. (mehr …)

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